Theorie & Praxis

Aufbauseminare

ASF / ASP

 

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird (Punkte bekommt), den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein abgeben.

 

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre.

 

Die Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in unserer Fahrschule statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen, wobei die Termine in Absprache mit den Teilnehmern stattfindet. Eine Prüfung muss nicht absolviert werden.

 

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.