Termine stehen im Theoriekalender!!!
Jeder Zweiradfahrer muss optimal durch eine Spezial-Kleidung geschützt sein.
Durch die Covid-19 Pandemie ist es uns von Amtswegen untersagt, den Fahrschülern Motorradkleidung zur Verfügung zu stellen.
Also, müsst ihr schon zur ersten Fahrstunde eure komplette Ausrüstung haben.
Dies ist im Einzelnen:
B196 (125-iger)
Das Zauberwort heißt:
AUFSTIEGSPRÜFUNG
Du hast z.B. mit 16 Jahren A1 gemacht, nun darfst du nach 2 Jahren Besitz des Führerscheins, nach A2 aufsteigen. Dazu ist keine Theo.-Prüfung notwendig, jedoch musst du eine praktische Prüfung ablegen. Wiederum 2 Jahre später, also mit 20, darfst du jetzt zur Klasse A aufsteigen. Dazu ist wieder eine praktische Prüfung notwendig, jedoch keine Theo.-Prüfung!
Möchtest du direkt A machen, muss du dich leider bis zum 24. Lebensjahr gedulden.